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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2022

 

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

 

  1. agent4sales mit Sitz in Arnheim, Niederlande, und der Registrierungsnummer 68886683, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Dienstleister und Kunde gemeinsam.
  4. Die Vereinbarung ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien.

 

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen (oder Waren) durch oder im Namen des Dienstleisters.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  3. Der Vertrag enthält immer Aufwandspflichten für den Dienstleister, keine Ergebnispflichten.

 

Artikel 3 – Zahlung

 

  1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben.
  2. Die Zahlungen erfolgen ohne Einspruch auf Aussetzung oder Verrechnung durch Überweisung des fälligen Betrags auf die vom Diensteanbieter angegebene Kontonummer.
  3. Wenn der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an hat der Dienstleister das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  4. Bleibt der Auftraggeber in Verzug, wird der Dienstleister die Forderung eintreiben. Die Kosten dieser Einziehung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wenn ­der Kunde in Verzug ist, schuldet­ er dem Dienstleister neben der Hauptsumme auch gesetzliche (kommerzielle) Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und andere Schäden. Die Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) berechnet.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers werden die Forderungen des Diensteanbieters an den Auftraggeber sofort fällig und zahlbar.
  6. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Dienstleister, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Dienstleister zu zahlen.

 

Artikel 4 – Angebote und Ausschreibungen

 

  1. Die Angebote von Agent4sales sind maximal 1 Monat lang gültig, es sei denn, im Angebot ist eine andere Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zu einer Auflösung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Die Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

 

Artikel 5 – Preise

 

  1. Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen des Dienstleisters genannten Preise verstehen sich ohne  Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Preise der Waren beruhen auf den zum Zeitpunkt der Bestellung bekannten Selbstkosten. Deren Erhöhungen, die zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsabschlusses für den Diensteanbieter nicht vorhersehbar waren, können zu Preiserhöhungen führen.
  3. Bei der Erbringung von Dienstleistungen können die Parteien bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
  4. Wurde kein Festpreis vereinbart, so kann der Satz für die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden festgelegt werden. Die Vergütung wird nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
  5. Ist kein Stundensatz vereinbart, so wird für die Erbringung der Leistungen ein Richtpreis vereinbart, von dem der Dienstleister bis zu 10 % abweichen kann. Liegt der Richtpreis um mehr als 10 % höher, muss der Dienstleister den Kunden rechtzeitig darüber informieren, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, den Teil des Auftrags zu stornieren, der den um 10 % erhöhten empfohlenen Preis überschreitet.

 

Artikel 6 – Preisindexierung

 

  1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Stundenlöhne beruhen auf dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisniveau. Der Dienstanbieter ist berechtigt, die dem Kunden zu berechnenden Gebühren jährlich zum Januar anzupassen.
  2. Die geänderten Preise, Tarife und Stundenlöhne werden dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt.

 

Artikel 7 – Bereitstellung von Informationen durch den Kunden

 

  1. Der Kunde stellt dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die der Dienstleister für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages zu benötigen glaubt, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Art zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Natur des Auftrags nichts anderes ergibt.
  4. Der Kunde entschädigt den Dienstleister für jeden Schaden, der sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergibt.
  5. Wenn und soweit der Auftraggeber es verlangt, wird der Dienstleister die betreffenden Dokumente zurückgeben.
  6. Stellt der Auftraggeber die vom Dienstleister geforderten Informationen und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrags, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und Zusatzgebühren zu Lasten des Auftraggebers.

 

Artikel 8 – Rücknahme der Abtretung

 

  1. Der Kunde kann den Auftrag an den Dienstleister jederzeit kündigen.
  2. Wenn der Kunde den Auftrag storniert, ist er verpflichtet, den geschuldeten Lohn und die dem Dienstleister entstandenen Kosten zu zahlen.

 

Artikel 9 – Durchführung des Abkommens

 

  1. Der Dienstleister führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten Handwerkskunst aus.
  2. Der Dienstanbieter hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Ausführung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines vereinbarten Vorschusses.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister den Auftrag rechtzeitig beginnen kann.

 

 Artikel 10 – Dauer des Vertrags

 

  1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Haben die Parteien eine Frist für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart, so handelt es sich dabei niemals um eine Ausschlussfrist. Wird diese Frist überschritten, muss der Kunde den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.

 

Artikel 11 – Änderung des Abkommens

 

  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend an.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflussen. Der Dienstanbieter wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen, so informiert der Dienstleister den Kunden so schnell wie möglich schriftlich.
  4. Haben die Parteien ein festes Honorar vereinbart, so hat der Diensteanbieter anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Erhöhung dieses Honorars führt.

 

 Artikel 12 – Höhere Gewalt

 

  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Nichterfüllung einer Verpflichtung des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber dem Dienstleister nicht angelastet werden, wenn ein vom Willen des Dienstleisters unabhängiger Umstand vorliegt, der die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise erschwert oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen ­dem Dienstleister nicht zugemutet werden kann. Zu diesen Umständen gehören Ausfälle von Lieferanten oder anderen Dritten, Stromausfälle­, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  2. Tritt eine der vorgenannten Situationen ein, aufgrund derer der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, so sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
  3. In dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet, irgendeinen Schaden zu ersetzen, auch dann nicht, wenn der Dienstleister durch die Situation der höheren Gewalt einen Vorteil hat.

 

 Artikel 13 – Aufrechnung

 

Der Kunde verzichtet auf sein Recht, eine Schuld gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.

 

Artikel 14 – Aussetzung

 

Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auszusetzen.

 

 Artikel 15 – Übertragung von Rechten

 

Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtlich wirksame Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

 Artikel 16 – Erlöschen der Forderung

 

Jeder Anspruch auf Ersatz eines vom Diensteanbieter verursachten Schadens verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem die Haftung unmittelbar oder mittelbar entstanden ist. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des Zivilgesetzbuches nicht aus.

 

Artikel 17 – Gewährleistung

 

Die Parteien haben einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen, der für agent4sales nur eine Best-Effort-Verpflichtung und damit keine Verpflichtung zur Erzielung eines Ergebnisses enthält.

 

 

Artikel 18 – Haftung für Schäden

 

  1. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, es sei denn, der Dienstanbieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Schuldet der Dienstleister dem Kunden einen Schaden, so darf dieser nicht höher sein als das Honorar.
  3. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der ­oder den abgeschlossenen (Berufs-)­Haftpflichtversicherung­(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung in der betreffenden Police.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die sich direkt oder indirekt aus dem nicht ordnungsgemäßen Funktionieren der vom Dienstleister bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Geräte, Software, Dateien, Register oder sonstigen Gegenstände ergeben.
  5. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Diensteanbieters für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Diensteanbieters, seiner leitenden Angestellten oder Untergebenen beruhen.

 

Artikel 19 – Haftung des Auftraggebers

 

  1. Wird ein Auftrag von mehreren Personen erteilt, so haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die sie dem Diensteanbieter aufgrund dieses Auftrags schuldet.
  2. Wird eine Abtretung direkt oder indirekt von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person erteilt, kann diese natürliche Person auch in ihrer privaten Eigenschaft Auftraggeber sein. Dies setzt voraus, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person angesehen werden kann. Bei Nichtzahlung durch die juristische Person haftet daher die natürliche Person persönlich für die Begleichung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese Rechnung auf den Namen einer juristischen Person oder auf den Namen des Kunden als natürliche Person oder auf beide Namen, auf Wunsch des Kunden oder anderweitig, ausgestellt worden ist.

 

Artikel 20 – Entschädigung

 

Der Auftraggeber schützt den Dienstleister vor allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Dienstleister gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen.

 

Artikel 21 – Pflicht zur Beschwerde

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen der geleisteten Arbeit unverzüglich schriftlich an den Auftragnehmer zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Diensteanbieter angemessen reagieren kann.
  2. In jedem Fall kann eine Beschwerde nicht dazu führen, dass der Dienstleistungserbringer verpflichtet wird, andere Arbeiten als vereinbart auszuführen.

 

Artikel 22 – Eigentumsvorbehalt, Recht auf Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Die beim Auftraggeber vorhandenen Güter und die gelieferten Güter und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Auftraggeber den vereinbarten Preis vollständig bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Dienstleister auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Dies ist ein Fall von Gläubigerverzug. In diesem Fall kann die verspätete Lieferung nicht dem Dienstleister angelastet werden.
  3. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis noch nicht vertragsgemäß gezahlt wurde, hat der Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden dann erst geliefert, wenn der Auftraggeber vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
  5. Im Falle der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit oder des Zahlungsaufschubs des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 23 – Geistiges Eigentum

 

  1. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, behält der Dienstleister alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich des Urheberrechts, des Patentrechts, des Markenrechts, des Rechts an Zeichnungen und Modellen ­usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw.
  2. Die genannten geistigen Eigentumsrechte dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Diensteanbieters nicht kopiert, gezeigt und/oder Dritten zur Verfügung gestellt oder in anderer Weise genutzt werden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vom Diensteanbieter zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten in jedem Fall die unter diesen Artikel fallenden Informationen sowie die Unternehmensdaten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und/oder Dritte, die an der Ausführung dieses Vertrags beteiligt sind, schriftlich zur Vertraulichkeit im Rahmen dieser Bestimmung zu verpflichten.

 

Artikel 24 – Geheimhaltung

 

  1. Jede Vertragspartei behandelt die von der anderen Vertragspartei erhaltenen Informationen (in welcher Form auch immer) und alle sonstigen Informationen über die andere Vertragspartei, von denen sie weiß oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder Informationen, deren Offenlegung der anderen Vertragspartei schaden könnte, vertraulich und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr Personal die genannten Informationen ebenfalls vertraulich behandelt.
  2. Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
  3. die zum Zeitpunkt des Empfangs durch den Empfänger bereits öffentlich zugänglich waren oder später öffentlich wurden, ohne dass der Empfänger gegen eine Geheimhaltungspflicht verstoßen hat;
  4. die die empfangende Vertragspartei nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die andere Vertragspartei bereits in ihrem Besitz war;
  5. die die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, sofern dieser Dritte das Recht hatte, diese Informationen an die empfangende Partei weiterzugeben
  6. von der empfangenden Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden.
  7. Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer dieses Abkommens und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.

 

Artikel 25 – Strafe für die Verletzung der Vertraulichkeit

 

  1. Verstößt der Auftraggeber gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vertraulichkeit, verwirkt er gegenüber dem Dienstleister eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 000 € für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber zugerechnet werden kann. Darüber hinaus ist für die Verwirkung dieser Strafe keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Es ist auch nicht erforderlich, dass es sich um einen Schaden handelt.
  2. Die Verwirkung der in Absatz 1 genannten Sanktion berührt nicht die sonstigen Rechte des Diensteanbieters, einschließlich seines Rechts, neben der Sanktion Schadensersatz zu verlangen.

 

Artikel 26 – Nichtübernahme von Personal

 

Der Kunde darf keine Mitarbeiter des Dienstleisters (oder von Unternehmen, die vom Dienstleister für die Erfüllung dieses Vertrages beauftragt wurden und die an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind oder waren) beschäftigen. Er darf sie auch nicht auf andere Weise, weder direkt noch indirekt, für sich arbeiten lassen. Dieses Verbot gilt während der Laufzeit der Vereinbarung bis ein Jahr nach deren Beendigung. Es gibt eine Ausnahme von diesem Verbot: Die Parteien können in guten Geschäftsverhandlungen andere Vereinbarungen treffen. Diese Vereinbarungen gelten, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

 

Artikel 27 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. agent4sales ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Größere inhaltliche Änderungen wird Agent4sales nach Möglichkeit im Vorfeld mit dem Kunden besprechen.

 

Artikel 28 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das niederländische Recht.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem agent4sales seinen Sitz/Praxis hat, ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.